Abrechnung der Leistungen

Bei der Abrechnung meiner Behandlungen orientiere ich mich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). 

 

Private Voll- oder Zusatzversicherungen übernehmen, je nach Tarif, die Kosten ganz oder teilweise.

 

Beamte sind meist beihilfeberechtigt. Auch hier werden die Kosten ganz oder teilweise von der Beihilfestelle übernommen.

 

Leistungen, die Ihre Krankenkasse nicht übernehmen, müssen Sie selbst tragen. Genaueres erfahren Sie in Ihren Versicherungsunterlagen oder bei Ihrer Krankenkasse. Gerne können Sie mich bei Fragen auch kontaktieren.

 

Zusammen mit Ihrem Therapieplan gebe ich Ihnen auch gerne eine vorläufige Kostenschätzung, welche etwaige Medikamente nicht beinhaltet.

 

Schreiben Sie mir einfach eine E-mail oder rufen Sie mich an.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten i.d.R. nicht.

 

Laborleistungen werden direkt vom beauftragten Labor in Rechnung gestellt.

 

 

 

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© Stephanie Blaha